Im Oktober diesen Jahres flatterte mir überraschend ein Brief ins Haus, der mein Herz gleich höher schlagen ließ. Ein amtliches Schreiben vom Amtsgericht Osnabrück!
Was ist denn das, habe ich etwa ein Knöllchen verpasst gekriegt, oder etwas anderes ausgefressen? Bewußt war mir jedenfalls nichts.
Mit einem etwas mulmigen Gefühl riß ich den Umschlag auf, worauf man beim Lesen des Schreibens einen Stein von meinem Herzen fallen hören konnte. Kein Knöllchen, keine Anklage, sondern lediglich eine Vorladung zu einer Zeugenaussage in einer Güteverhandlung.
Ich war im Jahre 2014 aushilfsweise für eine Osnabrücker Firma in Bremen tätig und sollte zu einem Vorgang aus dieser Zeit eine Aussage machen.
Einigermaßen verwundert war ich allerdings über den anberaumten Termin, nämlich zwei Tage vor Heiligabend und genau an meinem 48. Hochzeitstag. Bisher hatte ich nie geglaubt, dass Beamte noch zwei Tage vor Weihnachten an ihrem Arbeitsplatz anzutreffen sein würden und mir auch noch meinen Hochzeitstag kaputt machen wollten.
Aber was soll man machen.
Als gehorsamer Bürger habe ich mir den Anhang der Ladung angesehen und feststellen müssen, dass ich bei Nichterscheinen mit erheblichen Kosten und zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro belegt werden kann. In Anbetracht dieser vorsorglichen Drohungen werde ich meine s.g. Bürgerpflicht wohl ordnungsgemäß erfüllen.